Turbulente Zeiten in den USA - denken Sie immer daran, dass Zölle und Handelshemmnisse Ihre Konkurrenten genauso treffen.

Die gleichen wirtschaftlichen Spielregeln gelten für alle – und da gilt: wer am besten aufgestellt ist, gewinnt!

Aktueller Themenpunkt zur Trump Situation und den Folgen für Unternehmen in den USA bei den Management Meetings der German American Trade Association am 9. und 10. April in Köln

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kein Geld zu verlieren?
Welche Rolle wird die US-Justiz bei Klagen gegen die Zölle führen?
Werden einzelne Wirtschaftszweige von den Sanktionen ausgenommen werden?

Vor- und Nachteile jetzt eine Niederlassung zu gründen.
Stellen Sie sich auf die neue Situation in den USA ein und vermeiden kostspielige Fehler in den verbreitetsten Gefahrenfelder. Vier Fälle aus der Praxis:

Unvorteilhafte Gesellschaftsstruktur – das kostet Geld
Gesellschaften können in den USA schnell und unbürokratisch gegründet werden. Viele deutsche Unternehmen, die in den USA eine Tochtergesellschaft zum Verkauf und Service ihrer Produkte einrichten möchten, gründen häufig eine Corporation oder LLC (Limited Liability Company). Dabei wird jedoch übersehen, dass derartige Gesellschaftsstrukturen zwar aus U.S.-Sicht völlig in Ordnung sind, in Deutschland jedoch zu einer Nachbesteuerung bei Ausschüttungen führen. Dies lässt sich durch Personengesellschaftsstrukturen mit beschränkter Haftung vermeiden. Fazit: Firmengründungen vorab mit einem in transatlantischen Steuerfragen erfahrenen Anwalt besprechen und dann eine optimierte Gesellschaftsstruktur umsetzen.

Betriebsstätten bergen oft unbekannte Gefahren
Bei einer Tätigkeit in den USA ist immer zu prüfen, ob die Gefahr der Begründung einer Betriebsstätte besteht. Im Zweifel sollte eine Tochtergesellschaft gegründet werden, über die alle U.S.-Geschäfte abgewickelt und lokal die notwendigen Steuererklärungen abgeben werden. Dies hilft, um die deutsche Gesellschaft „abzuschotten“.

Vorsicht Haftung bei falschem Vertragsmanagement
Bevor man die Geschäftstätigkeit im amerikanischen Markt aufnimmt, muss der Einzelfall geprüft werden und die Geschäftsbeziehung in einem gut ausgewogenen amerikanischen Vertrag festgehalten sein – dies wird in den USA erwartet und ist auch im Geschäftsablauf gängige Praxis. Allgemeine Geschäftsbedingungen, mehr schlecht als recht ins „Denglische“ übersetzt lösen im Ernstfall eine empfindliche, zumal vermeidbare Haftung aus.

Produkthaftpflicht und Versicherung – Gefahren oft verkannt
Die Gefahr von möglichen Produkthaftpflichtansprüchen in den USA, insbesondere im B2B-Bereich, wird vielfach überschätzt. Eine Abstimmung der Versicherungspolicen in Deutschland und den USA ist hierbei aber besonders wichtig. Vor Aufnahme der U.S.-Geschäftstätigkeit müssen mögliche Risiken versicherungstechnisch umfassend abgedeckt werden und insbesondere sicherzustellen, dass das transatlantisches Versicherungspaket eines Unternehmens „aus einer Hand“ entstammt.

Informieren Sie sich zu diesen Themen bei den Management Meetings der GATA -German American Trade Association am 09. & 10. April in Köln.

Jetzt anmelden! Verlinkung: https://american-trade.org/veranstaltungen/anmeldung/

Advertorial

Up to Date

Mit dem FORBES-NEWSLETTER bekommen sie regelmässig die spannendsten Artikel sowie Eventankündigungen direkt in Ihr E-mail-Postfach geliefert.